Wer muss aktiv werden?

Ein älteres Paar mit altersbedingter Sehschwäche nutzt Leselernhilfe
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Gesetzliche Vorgaben als Türöffner für neue Möglichkeiten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch darin steckt mehr als eine Pflicht: Es eröffnet neue Chancen, verbessert die Nutzerzufriedenheit und stärkt Ihre Marktposition.

Jetzt handeln und profitieren
Wer frühzeitig aktiv wird, spart später Kosten und hebt sich von der Konkurrenz ab. Barrierefreie Angebote erschließen neue Zielgruppen und schaffen eine bessere Benutzererfahrung für alle. Das bringt klare Vorteile für Ihre Marke und Sichtbarkeit.

Wichtige Information für Unternehmen aller Größen
Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Auch wenn Sie nicht wissen, ob und wie die neuen Regelungen Sie betreffen: Es lohnt sich, jetzt über entsprechende Maßnahmen nachzudenken. Die frühzeitige Umsetzung von Barrierefreiheit kann Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen und neue Kundengruppen erschließen.

Lassen Sie uns sprechen
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Wir klären das in einem unverbindlichen Gespräch.

In unklaren Fällen berät Sie unser Rechtsexperte gerne zu Ihren individuellen Handlungsoptionen!